ich gebe Dir völlig Recht was den Vorschlag des Gutachtens anbetrifft. Die Genese des Vorgangs kannst Du den vorherigen Seiten entnehmen.
Unterm Strich stelle ich fest:
Eine Werkstatt, die einen Motor eröffnet und dabei feststellt, dass die Ventile auf den Kolben aufgesessen haben setzt den Kunden m. E. darüber in Kenntnis und führt nicht an, dass der Motor "völlig in Ordnung" sei, denn das ist bei dem Schadensbild deutlich nicht der Fall.
Die Stegrisse könnten unbenommen älter sein, aber auch hier würde eine ordentliche Werkstatt m. E. einen Hinweis geben.
Da die Aufsitzspuren weitestgehend rußfrei sind, ist es m. E. nur folgerichtig anzunehmen, dass der Schaden entstanden ist, nachdem die ZKD gewechselt wurde, da nach Aussage des Kunden die Klappergeräusche erst danach auftraten und die Werkstatt angegeben hatte, das Ventilspiel neu eingestellt zu haben und das Klappern darauf zurückführten.

Ich denke hier ist neben dem Gutachter auch Rechtsbeistand gefragt - immerhin hat der erste Wechsel der ZKD bereits eine vierstellige Summe verschlungen aber der Schaden wurde - auch beim 2. Besuch der Werkstatt nicht behoben, sondern ggfs. erweitert.
Grüße